Praxis-Rechner: Wohnrecht (§ 14 BewG) | Gutachter Academy

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PRAXIS-WERKZEUGKASTEN • Gutachter Academy - Wohnrecht (§ 14 BewG) -
Modul-Werkzeug • Bewertungsgesetz (BewG)

Kapitalwert eines Wohnrechts (§ 14 BewG)

Ermittlung des Kapitalwerts für ein lebenslanges Wohnrecht. Der Rechner berücksichtigt den gesetzlichen Zinssatz von 5,5 % sowie die Deckelung des Jahreswerts auf 1/18,6 des Grundstückswerts gemäß § 16 BewG.

💡 Info: Fernere Lebenserwartung (Person ist älter als der Wert in der Sterbetafel)
Gelbe Felder: Manuelle Eingabedaten
Graue Felder: Automatische Berechnung
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📐 Eingabemaske Wohnrecht

📊 Bewertungsergebnis (§ 14 BewG)

Angesetzter Jahreswert
0 €

Unter Berücksichtigung § 16 BewG

Kapitalwert des Wohnrechts
0 €

Maßgeblicher Jahreswert × Vervielfältiger

⚠ Deckelung greift: Der reguläre Jahreswert übersteigt 1/18,6 des Grundstückswertes. Der Jahreswert wurde gesetzlich gedeckelt (§ 16 BewG).
💡 Aha-Effekt: "Fernere Lebenserwartung" (Destatis) einblenden

Warum ist der Wohnwert bei einer 80-jährigen Person noch so hoch?
Ein häufiger Denkfehler in der Immobilienbewertung ist die Verwechslung von "Lebenserwartung bei Geburt" (ca. 78-83 Jahre) mit der "ferneren Lebenserwartung". Wenn ein Mann das 80. Lebensjahr bereits erreicht hat, ist er nicht statistisch "übermorgen" tot. Die Statistik ändert sich fundamental: Ein 80-jähriger Mann lebt laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich noch weitere 7,4 Jahre. Genau diese restlichen Jahre werden im BMF-Vervielfältiger (unter Berücksichtigung der 5,5 % Abzinsung) abgebildet.

Erreichtes Alter Restliche Jahre (Mann) Restliche Jahre (Frau)

*Orientierungswerte nach Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Diese Werte bilden die Grundlage für die finanzmathematische Berechnung der BMF-Vervielfältiger.

📋 BMF-Sterbetafel (Vervielfältiger) einblenden

Auszug der Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen gemäß § 14 Absatz 1 BewG (Zinssatz 5,5 %).

Alter (Jahre) Vervielfältiger Männlich Vervielfältiger Weiblich
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